AGB


l. Allgemeines

  • Für Art und Umfang von Lieferungen und Leistungen ist unsere Auftragsbestätigung   massgebend.
  • Für jeden mit uns abgeschlossenen Vertrag gelten ausschliesslich unsere Geschäftsbedingungen. Die Einkaufs- und Geschäftsbedingungen des Bestellers sind nicht Vertragsbestandteil. Stillschweigen unsererseits gegenüber Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Bestellers gilt nicht als Zustimmung.
  • Alle im Widerspruch zu diesen allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen stehenden Bedingungen des Bestellers sowie mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir uns schriftlich damit einverstanden erklärt haben.
  • Nachträgliche Änderungen, die aufgrund unvollständiger Unterlagen des Bestellers oder Drittpersonen entstehen, werden gesondert berechnet.


ll. Preise

  • An die in unseren Angeboten angegebenen Preise halten wir uns 30 Tage gebunden. Sie verstehen sich ab Werk ohne Frachtkosten und ohne Verpackung bei Versandart nach unserer Wahl. Montage und Einregulierung sowie Inbetriebnahme sind nicht eingeschlossen.
  • Offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler können von uns auch nachträglich korrigiert werden.
  • Bei Änderung der Listenpreise gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise.
  • Nimmt der Besteller bei Abrufaufträgen die Ware innerhalb der vereinbarten Frist nicht in vollem Umfang ab, so entfällt ein etwa gewährter Mengenrabatt für den gesamten Auftrag.


lll. Zahlungen

  • Unsere Rechnungen sind Zahlbar innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum. Die Fälligkeit der Rechnung ist vom Eingang der Ware oder dem Bestehen von Mängelansprüchen unabhängig.
  • Wird die Rechnung nicht fristgemäss bezahlt, so können vom Besteller Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz verlangt werden.
  • Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein, oder werden uns Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit mindern, sind wir zur Änderung der Zahlungsbedingungen oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


lV. Lieferfristen

  • Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich und nur als annähernd zu betrachten. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständiges Geschäft.
  • Die Lieferfrist beginnt an dem Tage, an dem die Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und uns schriftlilch vorliegt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, sowie die erforderlichen Genehmigungen und Freigaben vorraus. Werden diese Vorraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
  • Werden wir an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtung durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Umstände gehindert, so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist entsprechend.
  • Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller nicht zur Annulierung des Auftrags. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.


V. Verpackung

  • Die Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen mit aller gebotenen Sorgfalt. Sonderwünsche gehen zu Lasten des Bestellers.


Vl. Eigentumsvorbehalt

  • Die Ware bleibt bis zur Begleichung der Rechnung oder sonstiger Forderungen aus laufender Rechnung unserer Eigentum.
  • Der Besteller ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang an Dritte weiterzuveräussern. Der Besteller tritt hiermit im vorraus die Kaufpreisforderung gegen den Dritten in Höhe des uns zustehenden Rechnungsbetrages ab. Er ist ermächtigt, die abgetretene Forderung so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsmässig nachkommt.
  • Der Besteller ist verpflichtet, uns sofort Mitteilung zu machen, wenn von uns gelieferte Gegenstände gepfändet werden oder über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird.


Vll. Gefahrenübergang

  • Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Besteller über, sobald die Lieferung unsere Betriebsräume verlassen hat. Verzögert der Besteller die Absendung, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über.
  • Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware zu seinen Lasten gegen Bruch-, Transport- und Feuerschaden versichert.
  • Versandvorschriften werden von uns beachtet, dagegen übernehmen wir keine Haftung für die günstigste Verfrachtung.


Vlll. Sonderleistungen

  • Schaltschemen, Einregulierung und Geräte-Montage sind zusätzliche Leistungen und werden besonders berechnet. Die Berechnung kann pauschal oder nach dem tatsächlichen Aufwand zuzüglich Reisekosten, Tage- und Auslösegeldern erfolgen. Zuschläge für Überstunden und Sonn- und Feiertagsarbeiten gehen zu Lasten des Bestellers. Vorbereitungs-, Reise-, Warte- und Wegezeiten werden als Arbeitzeit verrechnet.
  • Wird die Gerätemontage durch den Besteller oder einen von ihm beauftragten Dritten ausgeführt, so sind die jeweils gültigen Betriebs- und Montagevorschriften des Lieferers zu beachten.
  • Das Urheberrecht an den von uns zur Verfügung gestellten Konstruktionszeichnungen, Abbildungen, Schemata oder sonstigen Unterlagen verbleibt bei uns. Vervielfältigung ist nur mit Quellenangabe gestattet.


lX. Gewährleistung

  • Für Materialfehler und Mängel in der Ausführung unserer Geräte, durch die die Geräte unbrauchbar oder in Ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden, leisten wir eine einjährige Gerätegarantie. Die Garantiefrist beginnt mit dem Tage der Versandbereitschaft.
  • Die Feststellung der Mängel muss uns unverzüglich schriftlich gemeldet werden. (Rügepflicht) Bei Verletzung der Rügepflicht sind wir von jeder Gewährleistung frei. Die Mangelhaften Geräte oder Geräteteile sind uns umgehend zuzusenden.
  • Bei Ansprüchen aus Garantie- oder Mängelhaftung sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung der mangelhaften Geräte oder Geräteteile oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Weitergehende Ansprüche des Bestellers auf Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen, es sei denn, das die mangelfreie Lieferung durch Nachbesserung oder Ersatzteillieferung unmöglich ist. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für Folgeschäden, Betriebsverluste, entgangene Gewinne usw. sind in jedem Falle ausgeschlossen.
  • Für Schäden, welche auf Grund unrichtiger oder ungenügender Angaben über die Betriebsverhältnisse, durch unsachgemässe Behandlung oder Anbringung der Geräte oder deren übermässige Beanspruchung oder natürliche Abnutzung entstehen, kommen wir nicht auf.
  • Die Garantie erlischt sofort, wenn der Besteller oder Drittpersonen ohne unsere schriftliche Genehmigung Änderungen oder Reparaturen an unseren Geräten vornehmen.


X. Haftung aus sonstigen Gründen

  • Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung, falscher Beratung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Lieferer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Ware eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.


Xl. Warenrücknahme

  • Der Käufer hat keinen Anspruch auf Rückgabe der von uns ordnungsgemäss gelieferten Waren. Eine Rückgabe ist nur bei originalverpackten Geräten nach unserer vorherigen Zustimmung möglich. Bei einer Rücknahme wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Rechnungsbetrages abgezogen.


Xll. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist Wahlstedt.
  • Ferner ist das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht massgebend.
  • Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheck- Klagen) mit Vollkaufleuten sowie Mahnverfahren ist Bad Segeberg.


Xlll. Wirksamkeit

  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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